Der Bauausschuß hat auf Antrag der UBG einstimmig beschlossen, eine Neufassung der Einfriedungssatzung zu prüfen. Worum geht es ? Gauting hat seit 2004 eine Einfriedungssatzung zur Regelung der Randgestaltung von Grundstücken. Kern der geltenden Regelung ist es, dass von Einfriedungen keine geschlossene, wandartige Wirkung ausgehen darf. Zaunsockel bis maximal 15 cm Höhe sind nur zur Stützung von Gelände zulässig, die Gesamthöhe der Einfriedungen darf 1,30m nicht überschreiten, bei lebenden Hecken ist das auf 1,80m begrenzt (diese Ausnahme gilt nicht an Verkehrsflächen). Die gelebte Praxis im Ort ist vielfach anders (siehe 2 Foto-Beispiele ). Natürlich führt dies zu Ungerechtigkeiten !
Wir fordern eine Neufassung der Einfriedungssatzung, um eine sachgerechte Regelung zu schaffen, die dann auch akzeptiert und umgesetzt wird. Nach unserer Auffassung sollen Einfriedungen offen hergestellt werden und sich hinsichtlich Höhe, Baustoff und Farbe der Eigenart der näheren Umgebung anpassen. An den Straßen soll eine Höhe bis zu 1,60m, an sonstigen Grundstücksgrenzen bis 1,80m zulässig sein. Ausnahmen sollen zulässig sein für Lärmschutzanlagen, wenn dies für gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse erforderlich ist und das Straßen- und Ortsbild nicht gefährdet wird.
Wie geht es weiter ? Auf der Basis unseres Antrages wurde die Verwaltung durch den Bauausschuß beauftragt eine Neufassung der Einfriedungssatzung zu prüfen. Wir bleiben da dran !